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Steinbruch Oberdorf


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AD 149/2009 Dringlicher Auftrag: Beibehaltung Steinbruch Weberhüsli Oberdorf

Auch unsere Fraktion hat in dieser Angelegenheit eine Gesamtschau und eine Gesamtinteressenabwägung vorgenommen und ist der Meinung, es gibt keinen sachlichen Grund diesen Steinbruch zu schliessen. Viele Argumente sind schon gesagt worden, ich will sie hier nicht wiederholen.

Wir haben den Eindruck, dass die zuständigen Aemter nicht eine Gesamtschau und eine Gesamtinteressensabwägung vorgenommen haben.
Wenn man am Samstag die Solothurner Zeitung gelesen hat, und es stimmt was dort geschrieben wurde, so hat doch einer von einem Amt gesagt, man wisse nicht, welche Qualität von Steinen bei einem weiteren Abbau gefunden würde.
Das zeigt, dass die in diesem Amt nicht einmal die geologischen Gutachten gelesen, geschweige denn interpretiert worden sind.
Wenn dann noch weiter gesagt wurde, es sei erstaunlich, dass Eigeninteressen von Wenigen plötzlich zu Interessen von Kantonsräten würden, so zeigt das, dass von gewissen Aemtern der Suverän, resp. deren Vertreter, die Kantonsräte, weder ernst genommen noch respektiert werden.
Es ist ein Hinweis für eine sture, ja geradezu dogmatische Denkweise und eine Haltung die wir so nicht akzeptieren können.

Anscheinend ist auch die Regierung nicht so ganz von ihren sachlichen Argumenten überzeugt und bringt deshalb juristische Gründe ins Spiel.
Sie sagt, dass es nicht angehe, dass sich der Kantonsrat vor einem Richtplanverfahren dazu äussert weil er letztlich Beschwerdeinstanz ist.

Dieses Argument ist einerseits sehr formalistisch und andererseits im Richtplanverfahren vom Grundsatz her nicht richtig. Wir haben dies bei der Staatskanzlei abgeklärt.
In einer Gesamtschau und Gesamtinteressenabwägung hält es auf jeden Fall aus folgenden Gründen nicht stand.

Das Baugesetz sieht das Verfahren zur Richtplanung nämlich folgendermassen vor:

1. Das BJD erstellt den Richtplan gestützt auf die kant. und regionalen Grundlagen und Sachplanungen des Bundes. Der RR unterbreitet den Entwurf dem KR zur Kenntnisnahme.
2. Gestützt auf die Beratungen im KR und nach Anhören der interessierten EGs und Repla-Organisationen wird der Entwurf überarbeitet und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. 3. Zum Entwurf kann sich während der Auflagefrist jedermann äussern. Das Dept. hat zu den Einwänden Stellung zu nehmen.
4. Die EGs und Repla-Organisationen, welche Einsprache erhoben haben, können sich gegen den ablehnenden Entscheid innert 30 Tagen beim RR Beschwerde führen.
5. Der RR beschliesst den Richtplan und entscheidet gleichzeitig über die Beschwerden.
6. Gegen den Beschluss des RR können die abgewiesenen EGs und Repla-Organisationen innert 30 Tagen beim KR Beschwerde führen.

Das heisst also, der Kantonsrat ist sowieso fast von Anfang an in das Verfahren involviert und damit nicht, im juristischen Sinne, unbefangen.
Es ist somit nicht einzusehen, wieso der KR nicht in einem frühen Stadium seine Meinung äussern soll. Vor allem wenn er, wie im Beispiel dieses Steinbruchs, sieht, dass es in die total falsche Richtung läuft.
Und letztendlich ist es auch im Kanton Solothurn so, dass der Suverän, resp. dessen Vertreter, der KR sagt was zu geschehen hat, und nicht irgend ein Amt.
Wir wollen uns aber nicht auf ein juristisches Hick-Hack einlassen, dass kostet nur Zeit und Geld.

Ein Teil unserer Fraktion wird den ursprünglichen Auftrag unterstützen.
Ein Teil wird im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit der Regierung nochmals die Gelegenheit geben, die Sache eingehend und ernsthaft zu prüfen und unterstützt den Antrag der UMBAWIKO. Wir erwarten aber eine wirklich ernsthafte Prüfung und lehnen deshalb einstimmig den Antrag der Regierung auf Abschreibung ab.

Als Nebenbemerkung: Wir sind der Meinung, dass die Regierung mit ihrem Antrag auf Abschreibung ihre Voreingenommenheit bei diesem Geschäft aufgezeigt hat, was wir nicht akzeptieren können.
Aus unseren Ausführungen geht sicher auch klar hervor, wie unsere Fraktion sich mehrheitlich verhalten wird bei einer allfälligen Beschwerde einer Einwohnergemeinde oder sonst jemandem, wenn die Resultate dieser Ueberprüfung nicht so ausfällt wie wir uns dies vorstellen.

Markus Grütter, Kantonsrat

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