Votum zum Gesetz über die Berufsbildung
Kantonsratssession vom 3. September 2008
Wir haben es gehört, am 1.Januar 2004 ist das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung in Kraft gesetzt worden.
Weiter haben am 21. Mai 2006 Volk und Stände mit über 90% Ja-Stimmen den neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung gutgeheissen.
In diesem Bildungsartikel heisst es unter Anderem:
„Die schulische und die berufliche Bildung sind gleichwertig“
Wie ist dies zu verstehen? Für mich ist es klar, es genügt nicht, wenn man der Wirtschaft und dem Gewerbe für ihre Leistungen in der Berufsbildung danke sagt. Die ausbildenden Betriebe erwarten vom Kanton mehr Unterstützung als bisher. Die Berufsbildung darf nicht mehr weiter benachteiligt wedren. Auf der Basis seines neuen Berufsbildungsgesetzes stellt der Bund den Kantonen zusätzliche finanzielle Mittel für die Berufsbildung zur Verfügung. Was mit diesem Geld passiert, das wird in diesem neuen Gesetz festgelegt.
In der Vernehmlassung hat das Gesetz viel zu reden gegeben. Vor allem bei den Wirtschafts- und Berufsverbänden. Einige Anliegen sind von der Regierung aufgenommen worden, einige nicht. Deshalb liegen heute zu einzelnen Paragrafen Anträge der BIKUKO und weitere überparteiliche Anträge vor. Das hauptsächliche Anliegen der Anträge ist, dass im Antrag der Regierung wichtige Finanzierungsbestimmungen immer noch mit unverbindlichen „kann“ – Formulierungen statt mit verbindlichen Zusagen eingeleitet sind.
Dem in der Bundesverfassung verankerten Gebot der gleichwertigen Förderung der schulischen, akademischen und der beruflichen Bildung wird so nicht nachgelebt.
Wenn die jetzige Regierung uns versichert, dass sie die Berufsbildung unterstützen will, so glaube ich ihr das. Aber ein Gesetz überlebt in der Regel eine Regierung . Und wenn dann die Umstände anders sind, so kann dies plötzlich wieder kehren, wenn es nicht ausdrücklich im Gesetz verankert ist. Wie sieht es in der Praxis aus:
Ich persönlich habe dies feststellen können: Mein Studium hat mich ein paar Franken Schulgeld gekostet. Ich habe einmal ein Nachdiplomstudium geniessen dürfen, ein ganzes Jahr lang Vollzeit. Dies hat ein paar Franken Administrationsgebühr gekostet. Wenn jemand aber beispielsweise sich zum Baumeister, Elektrikermeister usw. weiterbilden will, so kostet ihn das ca. Fr. 80 000.-, Lohnausfall nicht eingerechnet, weil dies hat man ja bei der akademischen Ausbildung auch.
Wo ist hier die Gleichwertigkeit?
Auch bei überbetrieblichen Kursen für Lehrlinge muss etwas ändern. Die Baumeister des Kantons Solothurn zahlen pro Jahr etwa eine Million Franken für ihre Lehrlinge für solche Kurse. Der Beitrag an das Ausbildungszentrum in Sursee, wo diese Kurse angeboten werden, ist seinerzeit vom Kanton Solothurn einfach gestrichen worden.
Dies kann wieder passieren, wenn diese „kann“-Formulierungen im Gesetz bleiben.
Liebe Juristen, liebe Aerzte, liebe Lehrer, liebe Ingenieure, wir alle durften unser Studium praktisch zum Null-Tarif geniessen. Für uns war dies eine Selbstverständlichkeit. Die Wirtschaft und das Gewerbe stellen bezüglich der Unterstützung der Ausbildung im Vergleich bescheidene Ansprüche. Im Gegenzug generiert die Berufsbildung eine viel grössere private, soziale und fiskalische Bildungsrendite, wie es Prof. Wolter nachgewiesen hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Wenn ihr wirklich für die Bildung seid, wenn ihr wirklich wirtschaftsfreundlich seit, so könnt ihr heute und hier den Tatbeweis erbringen indem ihr die Anträge der BIKUKO und die überparteilichen Anträge mit Engagement unterstützt.
Ich weiss, die Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne die Wirtschaft ist alles nichts.
Markus Grütter, Kantonsrat Text als PDF... [48 KB]
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